Wartung und UVV-Prüfung von Industrietoren

Um die Betriebssicherheit und Funktion von Industrietoranlagen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber eine UVV-Prüfung nach der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR A1.7) vor.

Wir führen diese Arbeiten einschließlich der Wartung gerne für Sie aus. Falls im Rahmen dieser UVV-Prüfung Mängel festgestellt werden, können diese auch durch uns behoben werden.

Wartungs-Verträge

Sie möchten die jährliche UVV-Prüfung und Wartung ohne viel Aufwand? Mit einer Wartungsvereinbarung sind Sie auf der sicheren Seite! Einmal jährlich melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen und vereinbaren einen Termin zur Abnahme der Tore. Diese Vereinbarung ist jederzeit und ohne Frist kündbar.

Wir prüfen folgende Anlagen:

  • Sektionaltore
  • Rolltore
  • Rollgitter
  • Schnelllauftore
  • Verladebrücken
  • Brandschutztore

Wartungsanfrage:

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